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AECTP-500

Prüfungsumfang nach AECTP-500 (Kategorie 501)

Die Kategorie 501 der AECTP-500 legt die EMV-Prüfungen für Geräte und Subsysteme fest, die in der Regel in einer geschirmten Messkabine durchgeführt werden. Die 25 Prüfungen sind aus MIL-STD-461 und der britischen DEF STAN 59-411 abgeleitet und nach leitungsgebundenen und gestrahlten Emissionen (NCE, NRE) sowie Störfestigkeit (NCS, NRS) gegliedert. Welche Prüfungen gelten, richtet sich nach Einsatz und Plattform; einige Auswahlregeln legt die beschaffende Nation fest. Wir führen jede Prüfung einzeln oder als komplette Prüfsequenz nach Ihrem Lastenheft durch.

↓Leitungsgebundene Emissionen (NCE)↓Leitungsgebundene Störfestigkeit (NCS)↓Gestrahlte Emissionen (NRE)↓Gestrahlte Störfestigkeit (NRS)↓Kontakt

Leitungsgebundene Emissionen nach AECTP-500 (NCE01 bis NCE05)

Über Versorgungs-, Signal- und Antennenleitungen gibt jedes Gerät Störungen in das Bordnetz und die Verkabelung der Plattform ab. Die NCE-Prüfungen begrenzen diese Störaussendung im Frequenz- und Zeitbereich; drei Prüfungen stammen aus MIL-STD-461, zwei aus der britischen DEF STAN 59-411.

NCE01
Kap. 6.4
Stromversorgungsleitungen, 30 Hz bis 10 kHz: Erfasst niederfrequente Störströme, die das Gerät auf seine Versorgungsleitungen zurückspeist, etwa durch Gleichrichter, Wechselrichter oder getaktete Netzteile. So wird verhindert, dass diese Ströme die Versorgung anderer Verbraucher an Bord verzerren.
Originaltitel: Power Leads, 30 Hz to 10 kHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CE101)
NCE02
Kap. 6.5
Stromversorgungsleitungen, 10 kHz bis 10 MHz: Erfasst hochfrequente Störspannungen auf den Versorgungsleitungen, gemessen über eine Netznachbildung. Die Grenzwerte schützen empfindliche Empfänger, die aus demselben Bordnetz gespeist werden.
Originaltitel: Power Leads, 10 kHz to 10 MHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CE102)
NCE03
Kap. 6.6
Antennenanschluss, 10 kHz bis 40 GHz: Erfasst Nebenaussendungen und Oberwellen am Antennenanschluss von Sendern und Empfängern. Gemessen wird direkt am Anschluss, bevor die Störung über die Antenne abgestrahlt werden kann.
Originaltitel: Antenna Terminal, 10 kHz to 40 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CE106)
NCE04
Kap. 6.7
Exportierte Transienten auf Stromversorgungsleitungen: Erfasst Schalttransienten, die das Gerät beim Ein- und Ausschalten oder bei Laständerungen auf seine Versorgungsleitungen gibt. Die Prüfung stellt sicher, dass solche Spitzen andere Verbraucher am selben Netz nicht beeinträchtigen.
Originaltitel: Exported Transients on Power Leads · aus DEF STAN 59-411
NCE05
Kap. 6.8
Stromversorgungs-, Steuer- und Signalleitungen, 30 Hz bis 150 MHz: Erfasst Störströme auf Versorgungs-, Steuer- und Signalleitungen über einen breiten Frequenzbereich in einer Messung. Wird NCE05 durchgeführt, entfallen NCE01 und NCE02.
Originaltitel: Power, Control & Signal Leads, 30 Hz to 150 MHz · aus DEF STAN 59-411

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Leitungsgebundene Störfestigkeit nach AECTP-500 (NCS01 bis NCS13)

Mit 13 Prüfungen ist die leitungsgebundene Störfestigkeit die umfangreichste Gruppe. Sie reicht von niederfrequenter Welligkeit und Kabelbündeleinspeisung über Transienten und Blitz bis zu ESD und den Empfängerprüfungen am Antennenanschluss; NCS10 und NCS11 sind nationale Anforderungen des Vereinigten Königreichs.

NCS01
Kap. 6.9
Stromversorgungsleitungen, 30 Hz bis 150 kHz: Prüft die Störfestigkeit gegen niederfrequente Wechselanteile auf den Versorgungsleitungen, wie sie Generatoren und große Verbraucher erzeugen. Das Gerät muss bei überlagerter Welligkeit ohne Funktionsbeeinträchtigung arbeiten.
Originaltitel: Power Leads, 30 Hz to 150 kHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS101)
NCS02
Kap. 6.10
Steuer- und Signalleitungen, 20 Hz bis 50 kHz: Prüft die Störfestigkeit von Steuer- und Signalleitungen gegen niederfrequente Störsignale, die aus benachbarten Leitungen einkoppeln. Bewertet wird, ob Signale und Steuerfunktionen unverfälscht bleiben.
Originaltitel: Control & Signal Leads, 20 Hz to 50 kHz · aus DEF STAN 59-411
NCS03
Kap. 6.11
Antennenanschluss, Intermodulation, 15 kHz bis 10 GHz: Bewertet die Intermodulationsfestigkeit von Empfängern. Am Antennenanschluss werden gleichzeitig zwei Signale außerhalb des Empfangsbands eingespeist; im Nutzkanal darf dabei kein störendes Mischprodukt entstehen.
Originaltitel: Antenna Port, Intermodulation, 15 kHz to 10 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS103)
NCS04
Kap. 6.12
Antennenanschluss, Unterdrückung unerwünschter Signale, 30 Hz bis 20 GHz: Bewertet die Selektivität von Empfängern gegenüber einzelnen Signalen außerhalb des Nutzkanals. Geprüft wird, ob ein starkes Fremdsignal den Empfang des gewünschten Signals verschlechtert.
Originaltitel: Antenna Port, Rejection of Undesired Signals, 30 Hz to 20 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS104)
NCS05
Kap. 6.13
Antennenanschluss, Kreuzmodulation, 30 Hz bis 20 GHz: Bewertet die Kreuzmodulationsfestigkeit von Empfängern. Ein moduliertes Signal neben dem Nutzkanal darf seine Modulation nicht auf das empfangene Signal übertragen.
Originaltitel: Antenna Port, Cross Modulation, 30 Hz to 20 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS105)
NCS06
Kap. 6.14
Strukturstrom, 60 Hz bis 100 kHz: Speist Störströme über die Gehäusestruktur ein, wie sie durch Potentialunterschiede in der Plattformstruktur entstehen. Die Prüfung richtet sich an Geräte mit sehr empfindlichen Eingängen im niederfrequenten Bereich.
Originaltitel: Structure Current, 60 Hz to 100 kHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS109)
NCS07
Kap. 6.15
Kabelbündel-Stromeinspeisung (BCI), 10 kHz bis 200 MHz: Koppelt HF-Ströme über eine Stromzange in Kabelbündel ein und bildet so die Wirkung äußerer Felder auf die Verkabelung nach. Geprüft wird über den gesamten Frequenzbereich, ob Gerätefunktionen gestört werden.
Originaltitel: Bulk Current Injection, 10 kHz to 200 MHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS114)
NCS08
Kap. 6.16
Kabelbündel-Stromeinspeisung, Impulsanregung: Koppelt kurze Impulse über eine Stromzange in Kabelbündel ein. Damit wird die Wirkung schneller Transienten aus Schaltvorgängen auf die Verkabelung nachgebildet.
Originaltitel: Bulk Current Injection, Impulse Excitation · aus MIL-STD-461 (vgl. CS115)
NCS09
Kap. 6.17
Gedämpfte Sinustransienten auf Kabeln und Stromversorgungsleitungen, 10 kHz bis 100 MHz: Gedämpfte Sinusschwingungen werden auf Kabelbündel und einzelne Versorgungsleitungen gegeben. Sie entsprechen den Einschwingvorgängen, die Blitz, EMP oder Schaltvorgänge in den Leitungen einer Plattform anregen.
Originaltitel: Damped Sinusoidal Transients, Cables and Power Leads, 10 kHz to 100 MHz · aus MIL-STD-461 (vgl. CS116)
NCS10
Kap. 6.18
Eingekoppelte Blitztransienten (Luftfahrzeuge/Waffen): Bildet die durch Blitzeinschlag in Luftfahrzeuge und Waffensysteme auf den Leitungen eingekoppelten Transienten nach. Die Prüfung ist eine nationale Anforderung des Vereinigten Königreichs.
Originaltitel: Imported Lightning Transient (Aircraft/Weapons) · aus DEF STAN 59-411
NCS11
Kap. 6.19
Eingekoppelte Niederfrequenz auf Stromversorgungsleitungen (Schiffe): Prüft Geräte für Schiffe auf niederfrequente Störungen, die über die Versorgungsleitungen eingekoppelt werden. Wie NCS10 ist sie eine nationale Anforderung des Vereinigten Königreichs.
Originaltitel: Imported Low Frequency on Power Leads (Ships) · aus DEF STAN 59-411
NCS12
Kap. 6.20
Elektrostatische Entladung (ESD): Elektrostatische Entladungen werden an berührbaren Stellen des Geräts aufgebracht, wie sie bei Bedienung und Wartung auftreten. Nachgewiesen wird, dass weder Schäden noch Funktionsstörungen entstehen.
Originaltitel: Electrostatic Discharge · aus DEF STAN 59-411
NCS13
Kap. 6.21
Transienten auf Stromversorgungsleitungen: Kurze Spannungstransienten werden auf die Versorgungsleitungen gegeben, wie sie beim Schalten von Lasten im Bordnetz entstehen. Das Gerät muss dabei unbeschädigt und funktionsfähig bleiben.
Originaltitel: Transient Power Leads · aus MIL-STD-461 (vgl. CS106, Ausgabe F)

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Gestrahlte Emissionen nach AECTP-500 (NRE01 bis NRE03)

Abgestrahlte magnetische und elektrische Felder können Antennen, Empfänger und Sensoren in der Nähe stören. Die NRE-Prüfungen messen diese Felder in einer geschirmten Kabine und erfassen die Nebenaussendungen von Sendern.

NRE01
Kap. 6.22
Magnetfeld, 30 Hz bis 100 kHz: Misst das magnetische Nahfeld von Gerät und Verkabelung im niederfrequenten Bereich. Die Grenzwerte schützen Sensoren und Empfänger, die empfindlich auf Magnetfelder reagieren.
Originaltitel: Magnetic Field, 30 Hz to 100 kHz · aus MIL-STD-461 (vgl. RE101)
NRE02
Kap. 6.23
Elektrisches Feld, 10 kHz bis 18 GHz: Misst die von Gerät und Verkabelung abgestrahlten elektrischen Felder in der geschirmten Messkabine. Begrenzt wird damit die Störung von Antennen und Empfängern auf derselben Plattform.
Originaltitel: Electric Field, 10 kHz to 18 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. RE102)
NRE03
Kap. 6.24
Neben- und Oberwellenaussendungen am Antennenausgang, 10 kHz bis 40 GHz: Misst die über die Antenne abgestrahlten Oberwellen und Nebenaussendungen von Sendern. Sie ergänzt die Messung am Antennenanschluss (NCE03), etwa bei fest eingebauten Antennen.
Originaltitel: Antenna Spurious and Harmonic Outputs, 10 kHz to 40 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. RE103)

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Gestrahlte Störfestigkeit nach AECTP-500 (NRS01 bis NRS04)

Die NRS-Prüfungen setzen das Gerät Magnetfeldern, elektrischen Feldern und transienten Feldimpulsen aus, wie sie auf militärischen Plattformen auftreten. NRS04 ergänzt die aus MIL-STD-461 bekannten Prüfungen um statische Magnetfelder für Marineplattformen.

NRS01
Kap. 6.25
Magnetfeld, 30 Hz bis 100 kHz: Setzt das Gerät niederfrequenten Magnetfeldern aus, die mit einer Strahlschleife oder Helmholtzspule erzeugt werden. Geprüft wird, ob Magnetfelder von Stromverteilung und Antrieben Funktionsstörungen auslösen.
Originaltitel: Magnetic Field, 30 Hz to 100 kHz · aus MIL-STD-461 (vgl. RS101)
NRS02
Kap. 6.26
Elektrisches Feld, 2 MHz bis 40 GHz: Bestrahlt das Gerät über einen breiten Frequenzbereich mit elektrischen Feldern, wie sie von Funk- und Radaranlagen ausgehen. Nachgewiesen wird ein störungsfreier Betrieb im elektromagnetischen Umfeld der Plattform.
Originaltitel: Electric Field, 2 MHz to 40 GHz · aus MIL-STD-461 (vgl. RS103) und DEF STAN 59-411
NRS03
Kap. 6.27
Transientes elektromagnetisches Feld: Prüft die Störfestigkeit gegen einen schnellen, energiereichen Feldimpuls, der einen nuklearen elektromagnetischen Puls nachbildet. Betroffen sind vor allem Geräte außerhalb geschirmter Bereiche.
Originaltitel: Transient Electromagnetic Field · aus MIL-STD-461 (vgl. RS105)
NRS04
Kap. 6.28
Magnetfeld, Gleichfeld (DC): Prüft die Störfestigkeit gegen statische Magnetfelder. Die Anforderung gilt für Geräte auf Plattformen mit magnetischem Eigenschutz (Degaussing) oder auf Schiffen, die entmagnetisiert werden (Deperming).
Originaltitel: Magnetic Field (DC) · aus DEF STAN 59-411

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Details

Produktinformationen "AECTP-500"

Prüfung und Nachweis elektromagnetischer Umwelteinflüsse (Electromagnetic Environmental Effects Tests and Verification)

Funkgeräte, Radare, Waffensysteme und Bordelektronik müssen auf engstem Raum zusammenarbeiten, ohne sich gegenseitig zu stören oder durch Blitz, ESD und starke Felder auszufallen. Die NATO-Publikation AECTP-500 beschreibt die Prüfung elektromagnetischer Umwelteinflüsse (E3) vom einzelnen Gerät bis zur kompletten Plattform; für Geräte und Subsysteme legt ihre Kategorie 501 leitungsgebundene und gestrahlte Emissions- und Störfestigkeitsprüfungen fest. EDAG Testing führt die Prüfungen NCE, NCS, NRE und NRS nach AECTP-500 einzeln oder als komplette Prüfsequenz durch.

Wie hängen AECTP-500, MIL-STD-461 und DEF STAN 59-411 zusammen?
Die Geräteprüfungen der AECTP-500 sind aus der US-Norm MIL-STD-461 und der britischen DEF STAN 59-411 abgeleitet: NCE01 entspricht beispielsweise CE101, NRE02 der RE102 und NRS02 der RS103. Ergänzt werden sie um Prüfungen aus der DEF STAN, etwa für exportierte Transienten, ESD oder statische Magnetfelder. So lässt sich ein Gerät für mehrere NATO-Staaten nach einem gemeinsamen Prüfkatalog qualifizieren.
Muss ein Gerät alle Prüfungen der Kategorie 501 bestehen?
Nein. Die AECTP-500 verlangt, dass die Prüfungen nach Einsatz und Umgebung des Geräts ausgewählt und nicht pauschal angewendet werden; einige gelten nur national oder für bestimmte Plattformen, etwa NRS04 nur bei magnetischem Eigenschutz. Abweichungen und Anpassungen müssen im EMV-Kontrollplan begründet und von der nationalen Abnahmebehörde schriftlich genehmigt werden.
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